Allgemeines
ShareMaid ist ein Reinigungsunternehmen mit Sitz in Burgdorf, Kanton Bern. Wir bieten regelmässige Unterhaltsreinigung für Privathaushalte in Bern und Umgebung (Radius rund 30 km) an, mit besonderem Fokus auf englischsprachige Kundinnen und Kunden.
Unser Anspruch: verlässliche Termine, immer dieselbe geprüfte Person, transparente Preise ohne Nachforderungen und Kommunikation in einer Sprache, die unsere Kundschaft versteht.
Art. 1 – Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Kolman-Koval Reinigung (nachfolgend «ShareMaid» oder «Auftragnehmerin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
Der Auftraggeber anerkennt diese AGB mit der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrags. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website einsehbar. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
Art. 2 – Leistung
ShareMaid erbringt Reinigungsdienstleistungen im Rahmen eines Werkvertrags gemäss Art. 363 ff. OR. Wir schulden damit nicht nur die Arbeitszeit, sondern das vereinbarte Reinigungsergebnis.
Die Einsatzplanung sowie die Zuteilung des Teammitglieds erfolgen durch ShareMaid in Absprache mit dem Auftraggeber.
Art. 3 – Vertragsbeginn, Dauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Probephase (30 Tage): Ab dem ersten Reinigungseinsatz gilt eine Probephase von 30 Tagen. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit und ohne Kostenfolge aufgelöst werden.
Mindestdauer: Nach Ablauf der Probephase beträgt die Mindestvertragsdauer 3 Monate, gerechnet ab dem ersten Reinigungseinsatz.
Ordentliche Kündigung: Nach Ablauf der Mindestdauer kann der Vertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich auf das Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden. Eine Entschädigung für die Beendigung wird nicht erhoben.
Auflösung aus wichtigen Gründen: Aus wichtigen Gründen können beide Vertragsparteien den Vertrag jederzeit fristlos auflösen, unter Anrechnung einer Aufwandsentschädigung von CHF 300 (exkl. MwSt.) für die kurzfristige Umdisposition der Einsatzplanung.
ShareMaid kann den Vertrag ihrerseits unter Einhaltung derselben Frist von 14 Tagen kündigen. Bei schwerwiegenden Gründen (z.B. Gefährdung der Sicherheit unserer Mitarbeitenden, Zahlungsverzug über 60 Tage, respektloses Verhalten gegenüber dem Personal) kann ShareMaid fristlos und ohne Entschädigungspflicht kündigen.
Art. 4 – Reinigungsprotokoll
Beim ersten Termin wird gemeinsam ein Reinigungsprotokoll erstellt. Es hält fest, welche Räume und Arbeiten zum vereinbarten Umfang gehören, sowie besondere Materialien oder Wünsche. Das Protokoll ist integrierender Bestandteil des Vertrags.
Der Leistungsumfang kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit angepasst werden. Änderungen gelten ab dem darauffolgenden Einsatz.
Art. 5 – Sorgfaltspflicht und Einarbeitung
ShareMaid führt die übertragenen Arbeiten sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Auftraggebers aus.
Einarbeitungszeit geht zu unseren Lasten: Bei den ersten ein bis zwei Einsätzen kann die Reinigung aufgrund des Kennenlernens etwas länger dauern. Diese zusätzliche Zeit wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.
Art. 6 – Reinigungsmaterial und Geräte
Alles inklusive: ShareMaid bringt sämtliche Reinigungsmittel, Tücher und Geräte selbst mit. Der Auftraggeber muss nichts bereitstellen, nichts einkaufen und nichts lagern. Diese Leistung ist im Stundenansatz enthalten.
Wünscht der Auftraggeber die Verwendung eigener Produkte (z.B. wegen Allergien oder empfindlicher Oberflächen), ist dies möglich und im Reinigungsprotokoll festzuhalten. Für Schäden, die durch vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Mittel entstehen, haftet ShareMaid nicht, ausser bei nachweislich unsachgemässer Handhabung.
Art. 7 – Qualität und Zufriedenheitsgarantie
Alle Teammitglieder werden persönlich rekrutiert, eingeführt und begleitet. Rückmeldungen können direkt an die zugeteilte Person oder an ShareMaid gerichtet werden.
Geld-zurück-Garantie auf die erste Reinigung: Entspricht die erste Reinigung nicht der vereinbarten Qualität, erstattet ShareMaid den vollen Betrag dieses Einsatzes zurück und der Vertrag wird ohne weitere Kosten aufgelöst. Die Beanstandung ist innert 48 Stunden nach dem Einsatz schriftlich zu melden. Diese Garantie gilt einmalig und nur für den ersten Einsatz.
Ist ein Mangel nachweislich durch ShareMaid verursacht worden, wird dieser zu einem vereinbarten Termin kostenlos behoben.
Art. 8 – Wechsel des Teammitglieds
Grundsätzlich wird dem Auftraggeber dieselbe geprüfte Person dauerhaft zugeteilt. Ein Wechsel erfolgt, wenn die Zusammenarbeit auf zwischenmenschlicher Ebene nicht funktioniert (gilt für beide Seiten) oder das Ergebnis trotz Nachbesserung nicht zufriedenstellend ist.
Der Auftraggeber kann einen Wechsel maximal einmal pro sechs Monate verlangen.
Art. 9 – Stellvertretung bei Ausfall
Ohne Aufpreis inbegriffen: Fällt die zugeteilte Person wegen Krankheit oder Ferien aus, organisiert ShareMaid eine geprüfte Stellvertretung. Diese Leistung ist im Preis enthalten und muss nicht separat gebucht werden.
Nicht garantiert werden können derselbe Wochentag und dieselbe Uhrzeit. Ist eine Stellvertretung aufgrund aussergewöhnlicher Umstände nicht möglich, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert; der betreffende Einsatz wird in diesem Fall nicht verrechnet.
Bei erstmaligem Einsatz einer Stellvertretung kann das Ergebnis geringfügig abweichen, da Haushalt und individuelle Wünsche noch nicht bekannt sind.
Art. 10 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Zugang zur Liegenschaft zum vereinbarten Zeitpunkt sicherstellen
- Über empfindliche Materialien und Oberflächen vor dem ersten Einsatz informieren
- Wertsachen und persönliche Dokumente sicher verwahren
- Haustiere so unterbringen, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist
Kann der Einsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden (z.B. kein Zugang), gilt dies als kurzfristige Absage gemäss Art. 12.
Art. 11 – Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
Der Stundenansatz beträgt CHF 50.00 bis CHF 60.00, abhängig von Auftragsvolumen und Anfahrtsdistanz. Der individuelle Ansatz wird vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigt.
Alles inklusive – keine versteckten Zuschläge: Im Stundenansatz enthalten sind Löhne und Sozialleistungen, Betriebshaftpflichtversicherung, sämtliche Reinigungsmittel und Geräte, Anfahrt innerhalb des Einsatzgebiets sowie die Administration. Es werden keine Anfahrtspauschalen und keine Materialzuschläge verrechnet.
Rechnungsstellung pro Einsatz: Jeder Reinigungseinsatz wird einzeln in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird vor oder während des Einsatzes ausgestellt.
Zahlungsfrist: Der Rechnungsbetrag ist innert 10 Tagen nach dem Reinigungstermin zu begleichen. Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt.
| Mahnstufe | Gebühr |
|---|---|
| 1. Zahlungserinnerung | kostenlos |
| 2. Mahnung | CHF 25.00 |
| 3. Mahnung | CHF 50.00 |
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Betreibung werden vollumfänglich dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Zuschläge (nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach Vereinbarung): Einsätze an Sonn- und Feiertagen 50 %, Nachtarbeit zwischen 23.00 und 06.00 Uhr 25 % gemäss GAV der Reinigungsbranche. Solche Einsätze gehören nicht zum Standardangebot.
Art. 12 – Absage oder Verschiebung eines Termins
| Zeitpunkt der Absage | Verrechnung |
|---|---|
| Mehr als 48 Stunden vorher | kostenlos |
| 24 bis 48 Stunden vorher | 50 % des geplanten Einsatzes |
| Weniger als 24 Stunden oder kein Zugang | 100 % des geplanten Einsatzes |
Diese Regelung erlaubt es uns, unsere Mitarbeitenden auch dann fair zu entlöhnen, wenn die Zeit nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Sagt ShareMaid einen Termin ab, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten und es wird ein Ersatztermin angeboten.
Art. 13 – Haftung
ShareMaid verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von {{VERSICHERUNGSSUMME}} pro Ereignis. Auf Wunsch werden Details zur Deckung vor Vertragsabschluss offengelegt.
Für Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt werden oder unter deren Selbstbehalt fallen, ist die Haftung von ShareMaid auf CHF 500.00 (inkl. MwSt.) pro Ereignis beschränkt.
Rügefrist: Mängel und Schäden sind innert 48 Stunden nach Beendigung des Einsatzes schriftlich (E-Mail genügt) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäss erfüllt und abgenommen.
Der Auftraggeber informiert ShareMaid vor dem ersten Einsatz über heikle Materialien und deren sachgemässe Pflege. Für Schäden an nicht deklarierten empfindlichen Oberflächen wird keine Haftung übernommen.
Art. 14 – Geheimhaltung
ShareMaid und ihre Mitarbeitenden verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfahren, vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse sowie persönliche Umstände. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Schlüssel werden ausschliesslich der zugeteilten Person übergeben, ohne Adressangabe gekennzeichnet und sicher aufbewahrt.
Art. 15 – Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeitende von ShareMaid während der Vertragsdauer sowie während eines Jahres nach Vertragsende weder direkt noch indirekt anzustellen oder für eigene Rechnung zu beschäftigen.
Bei Verletzung dieses Abwerbeverbots schuldet der Auftraggeber ShareMaid eine Konventionalstrafe in der Höhe des Auftragsvolumens der vergangenen sechs Monate. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Art. 16 – Anpassungen
Anpassungen der Preise sowie Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber zwei Monate im Voraus schriftlich (E-Mail genügt) mitgeteilt. Ist der Auftraggeber mit einer Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens ohne Einhaltung der ordentlichen Frist und ohne Kostenfolge kündigen.
Gesetzliche Vorgaben, Auflagen des GAV der Reinigungsbranche und Änderungen der MwSt. bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Art. 17 – Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Burgdorf (Regionalgericht Emmental-Oberaargau).